Hinweisgeberschutzgesetz
Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - haben wir ein Hinweisgeber-System eingerichtet.
Es dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzes- oder schweren internen Regelverletzungen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit – auf Wunsch auch anonym – Regelverstöße zu melden.
Sie erreichen es unter: https://dierostocker.hinweisgeber.center/