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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Zur Umsetzung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) - haben wir ein Hinweisgeber-System eingerichtet.

Es dient dazu, Hinweise von (mutmaßlichen) Gesetzes- oder schweren internen Regelverletzungen auf einem sicheren und vertraulichen Weg entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

Das Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit – auf Wunsch auch anonym – Regelverstöße zu melden.

Sie erreichen es unter: https://dierostocker.hinweisgeber.center/