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Verpackung ist nicht gleich Verpackung

Die Etiketten

Wissenswertes

zu den Etiketten

„Die Rostocker“ setzen auf Ehrlichkeit und Transparenz. Deshalb bedrucken wir die Verpackungen sämtlicher Fleisch- und Wurstspezialitäten mit Etiketten, die alle wesentlichen Produktdaten beinhalten. Dazu gehören die Verkehrsbezeichnung, zusätzliche Verbraucherinformationen, ein ausführliches Zutatenverzeichnis, die wichtigsten Nährwerte, die Mindesthaltbarkeitsangabe, die Losnummer, das Identitäts- und Genussmitteltauglichkeitszeichen, das Gütesiegel der DLG, der Aufbewahrungshinweis und der Hersteller bzw. Inverkehrbringer. So können Sie unsere Waren mit einem sicheren Gefühl genießen!

Die „verkehrsübliche“ Bezeichnung ist nichts anderes als der Name (z.B. Pfeffersalami, Sanddornschinken, Bratwurst ohne Darm). Sie ist in der Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung – LMKV) vorgeschrieben.


Zusatzstoffe müssen in der Zutatenliste immer mit dem sogenannten „Klassennamen“ angegeben werden. Das heißt, der Grund für ihre Verwendung muss sich daraus ableiten lassen (zum Beispiel Farbstoff, Geschmacksverstärker, Konservierungsstoff, Verdickungsmittel). Zusätzlich zum Klassennamen wird entweder der Name des Zusatzstoffes oder die sogenannte E-Nummer genannt, eine Bezeichnung, die in allen EU-Ländern einheitlich ist. Die Angabe kann bei einer Gewürzsoße folgendermaßen lauten: „Verdickungsmittel E 412“ oder „Verdickungsmittel Guarkernmehl“.

Geschmacksverstärker
sind Lebensmittelzusatzstoffe, die den Geschmack von Speisen verstärken. Sie haben oft einen ausgeprägten Eigengeschmack und sind überwiegend organische Substanzen.

Farbstoff
Als Farbstoff werden chemische Verbindungen bezeichnet, die die Eigenschaft haben, andere Materialien zu färben. Eine Sammelbezeichnung für alle farbgebenden Stoffe gemäß DIN 55943 dagegen ist der Begriff Farbmittel, wobei Farbstoffe als solche nur diejenigen Farbmittel sind, die auch in
ihren Anwendungsmedien löslich sind, während die übrigen, unlöslichen Farbmittel als Pigmente bezeichnet werden. Lebensmittelfarbstoffe unterliegen besonderen Qualitätsanforderungen.

Weitere zusätzliche Verbraucherinformationen können sein:

  • nicht essbarer Darm
  • Nach dem Anschneiden kühl lagern und schnellstmöglich aufbrauchen.
  • Bei vorverpacktem Schweinefleisch müssen das Aufzuchts- und Schlachtland angegeben werden und bei Rindfleisch der Aufzuchtsort und das Land.
  • Bei raffinierten pflanzlichen Ölen und Fetten muss deren botanische bzw. pflanzliche Herkunft angegeben werden (z.B. Palmfett oder Pflanzenfett (Kokos)). Der Hinweis auf ein gehärtetes Öl oder Fett muss ggf. mit dem Ausdruck „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“ versehen sein.

Das Zutatenverzeichnis informiert Verbraucher über die Zusammensetzung der Lebensmittel. Bei fertigverpackter Ware müssen die Zutaten inklusive der bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffe angegeben werden. Gerade für Allergiker, die einzelne Zutaten nicht vertragen oder Menschen, die bestimmte Zusatzstoffe nicht verzehren wollen, sind diese Angaben höchst wichtig.

Hinweise für Allergiker
Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten nehmen in unserer Bevölkerung immer mehr zu. Einige Zutaten lösen besonders häufig allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen aus. Diese werden auf unseren Etiketten im Zutatentest in GROSSBUCHSTABEN hervorgehoben. Allergene oder allergenhaltige Stoffe, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind, aber in unserem Hause verarbeitet werden, kennzeichnen wir als Spuren.


Die Nährwertkennzeichnung ist seit Dezember 2016 Pflicht. Sie muss folgenden Inhalt haben:

  • Energiegehalt
  • Fett
  • davon gesättigte Fettsäuren
  • Kohlenhydrate
  • davon Zucker
  • Eiweiß
  • Salz

bezogen auf 100 g oder 100 ml des Produktes.

Fett und davon gesättigte Fettsäuren
Nahrungsfette sind Energielieferanten, die in der menschlichen Ernährung eine bedeutende Rolle spielen. Sie enthalten als wichtigste Komponente Fettsäuren, die gesättigt, einfach ungesättigt oder mehrfach ungesättigt sein können. Gleichzeitig sind Fette aber auch Träger der fettlöslichen Vitamine, die im Organismus für viele lebensnotwendige Stoffwechselprozesse und Körperstrukturen benötigt werden. Fette sind ebenfalls Träger von Geschmacks- und Aromastoffen, die den Genusswert eines Lebensmittels ausmachen.

Kohlenhydrate und davon Zucker
Kohlenhydrate zählen zu den Grundnährstoffen, die einen großen Anteil an der Gesamtnahrung haben. Sie sind eine wichtige Energiequelle des Körpers und werden unterschieden in Mono-, Di- und Polysaccharide (alle Zuckerarten, Stärke sowie Ballaststoffe zählen zu den Kohlenhydraten). Alle Körperfunktionen und Körperzellen benötigen eine ausreichende Zufuhr an Kohlenhydraten als Energiequelle, um voll funktions- und leistungsfähig zu sein. Kohlenhydrate sind vor allem in Obst, Kartoffeln und Getreideprodukten wie Brot und Teigwaren enthalten.

Eiweiß
Eiweiße und ihre Bausteine (Aminosäuren und Peptide) sind wichtige Bestandteile von Lebensmitteln. Sie liefern die für den Aufbau körpereigener Proteine wichtigen Bestandteile, die sogenannten essenziellen Aminosäuren, die der Körper nicht selbst produzieren kann. Proteine sind am Aufbau vieler weiterer Körpersubstanzen wie z. B. der Hormone beteiligt. Sie sind Geschmacksträger für Lebensmittel und Vorläufer von Geruchs-, Geschmacks- und Farbstoffen, die beim Zubereiten (Kochen, Braten, Backen) von Lebensmitteln entstehen können. Zu den eiweißreichen Lebensmitteln zählen Milch und Milchprodukte, Eier, Fleisch, Nüsse und Hülsenfrüchte.

Salz
Speisesalz bzw. Natriumchlorid ist für Menschen und Tiere lebensnotwendig. Der Körper eines erwachsenen Menschen enthält etwa 150 bis 300 g Kochsalz und verliert davon täglich 3 bis 20 Gramm, die ersetzt werden müssen. Als Gewürz verbessert Salz den Geschmack von Speisen.


In Deutschland werden Genusstauglichkeits- und Identitätskennzeichen von den jeweiligen Zulassungsbehörden der Bundesländer nach einer Prüfung der Voraussetzungen vergeben (Zulassung nach EU-Hygienerecht). Das Kennzeichen besagt, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt bzw. verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird. Man findet es auf der Verpackung sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleischerzeugnisse, Milchprodukte, Fisch- und Weichtierprodukte, Eierprodukte), wo es EU-weit durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vorgeschrieben ist. Für Lebensmittel mit pflanzlichem Ursprung gibt es noch keine Kennzeichnung.

Das ovale (meist) schwarz-weiße Kennzeichen enthält einen vierstelligen Code, der sich aus dem Erzeugerland, dem Bundesland, der Zulassungsnummer des Betriebes und der Kennzeichnung für die Europäische Gemeinschaft zusammensetzt:

  • die Abkürzung für das Erzeugerland, also etwa DE für Deutschland
  • die Zulassungsnummer des Betriebes, die aus der Abkürzung des Bundeslandes, in dem sich der Betrieb befindet, und einer Zahlenfolge besteht
  • die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG, da Identitätskennzeichen und Genusstauglichkeitskennzeichen EU-weit einheitlich gestaltet und gültig sind. Je nach Herkunftsland werden andere Abkürzungen für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft verwendet.

Das Produkt-Etikett muss mit der Anschrift des Herstellers bzw. des Inverkehrbringers bedruckt sein.


Hier erhält der Verbraucher einen Aufbewahrungshinweis, wenn nach dem Öffnen oder Aufschneiden andere Lagerbedingungen erfüllt werden müssen. Ein Beispiel: Das Produkt benötigt ungeöffnet keine Kühlung, sollte aber nach dem Öffnen bei 2 bis 7°C kühl gelagert werden.


Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Aussehen, Geruch und Nährstoffe mindestens behält. Es ist also kein Verfallsdatum oder letztes Verbrauchsdatum! Auch dürfen Lebensmittel, mit Ausnahme von Eiern, nach Ablauf des MHD noch verkauft werden. Das MHD wird von den Herstellern durch Lagertests ermittelt. Hier ist der Händler in der Verantwortung, ob das Produkt noch einwandfrei ist. Die Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, sollten dann auf einem Sonderstand mit Hinweisschild und Preisnachlass angeboten werden.


Für manche Lebensmittel hängt die Haltbarkeit von bestimmten Bedingungen ab, wie zum Beispiel der Lagertemperatur. Diese muss ebenfalls auf dem Etikett vermerkt sein (Beispiel Milch: „Bei +8*C mindestens haltbar bis:). Ohne MHD dürfen beispielsweise verpacktes Frischobst und -gemüse, Wein, Zucker, Salz, Kaugummi oder bestimmte Zuckerwaren sowie manche Backwaren wie Brötchen, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden gegessen werden, verkauft werden.


Anhand der Losnummer kann die Ware bis zum Erzeuger zurückverfolgt werden. Sie ist vor allem wichtig für die Hersteller. Die Angabe der Los- oder Chargennummer ist freiwillig. Ein Los bezeichnet dabei eine bestimmte Menge von Lebensmitteln, die alle unter gleichen Bedingungen hergestellt wurden. Das hat den Vorteil, dass bei schwerwiegenden Mängeln Rückrufaktionen mithilfe einer solchen Nummer praktikabler umsetzbar sind. Bei IFS-zertifizierten Betrieben muss eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller verwendeten Rohwaren und Hilfsstoffe bis zum Lieferanten möglich sein, was über die Losnummer gewährleistet wird.


Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft ist eine Organisation der deutschen Agrar-und Ernährungswirtschaft mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Die DLG ist ein gemeinnütziger Verein und finanziert sich über ihre Einnahmen für Dienstleistungen, Mitgliedsbeiträge und öffentliche Zuschüsse. Sie macht agrarwissenschaftliche, ernährungswissenschaftliche und technische Erkenntnisse praxisverfügbar und -tauglich machen und betreibt Qualitätsförderung für die Zukunftsbranchen Land- und Ernährungswirtschaft. Die DLG zeichnet Lebensmittel mit den DLG-Prämierungen in Gold, Silber und Bronze aus. Diese Qualitätsprüfungen werden für jede Produktgruppe jährlich durchgeführt. Alle ausgezeichneten Produkte müssen die sensorischen Tests sowie Zubereitungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfungen bestehen. Über eine Prämierung in Gold, Silber oder Bronze entscheidet die sensorische Qualität (Aussehen, Konsistenz, Geruch und Geschmack) des Produkts.

Produkte, die „keine Abweichung von den Qualitätserwartungen“ erfüllen, erhalten die Bestnote. Die Ergebnisse werden seit November 2012 auf einer eigenen Internetseite veröffentlicht. (http://www.dlg-verbraucher.info/)


 Quellen: Verbraucherzentrale BW / Wikipedia